Geschrieben von mf4 am 20.11.2016, 15:19 Uhr |
Beschäftigungsverbot als Krankenschwester?
Ist in der Schwangerschaft etwas "vorgefallen", weswegen du nicht arbeiten solltest (Beruf irrelevant) dann ist das BV vom Arzt auszusprechen.
In deinem Falle ist es dein Job, der ggf. gegen einen Weiterbeschäftigung im bisherigen Bereich spricht. Der AG muss dir Arbeiten verschaffen, die ungefährlich sind und wenn er das nicht kann dann ist es seine Aufgabe das BV auszusprechen.
Allein der Umgang mit Chemo, Chemopatienten und ihren Ausscheidungen sollte Grund genug sein.
- Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Sonnenblume90 20.11.16, 15:09
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - mf4 20.11.16, 15:19
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Mamimaui89 20.11.16, 15:21
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - tinamausi111 20.11.16, 18:50
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Ellie80 20.11.16, 20:07
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Sonnenblume90 21.11.16, 7:56
- Re: Beschäftigungsverbot als Krankenschwester? - Mutti69 21.11.16, 9:56
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