Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chaos-manu am 23.04.2012, 20:13 Uhr

Beschäftigungsverbot...

Hallo!
Dein Chef ist verpflichtet, dir ab dem Moment des Bekanntwerdens deiner SS einen Arbeitsplatz zuzuweisen, an dem du keinerlei Gefährdung ausgesetzt bist. Letztlich wäre sogar ein Platz an der Rezeption zweifelhaft, weil du auch da mit Infektionskrankheiten (Röteln, Masern, Scharlach, Windpocken, Pilzinfektionen....) in Kontakt kommen könntest. Da bliebe nur Büroarbeit oder Archiv...
Kann dir dein Chef keinen solchen Arbeitsplatz bieten, hat er die Möglichkeit dir ein Bv auszusprechen und somit auch deinen Lohn ersetzt zu bekommen. Im Übrigen ist er verpflichtet, sofort (!) dem Amt für Arbeitsschutz deine SS zu melden und alle Schritte, die er zu deinem Schutz und dem Schutz deines Babys unternommen hat.
Das Amt für Arbeitsschutz wäre hier auch dein Ansprechpartner.
Wenn dir oder dem Baby irgentwas passiert und es eine Verbindung zu deinem Job gibt - könnte dein Chef haften!!!!! Das sollte ihm klar sein.
Der FA ist letztlich nicht für die Ausstellung des BV verantwortlich. Kann dich aber evt unterstützen - sowie das Amt für Arbeitsschutz!
LG Manuela

 
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