Geschrieben von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 19:12 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo Leute,
wollte fragen wer derzeit im Beschäftigungsverbot ist und in der Pflege arbeitet?
Arbeite in der Pflege und würde gerne ein Beschäftigubgsverbot vom Arzt bekommen. Klingt doof aber ich hatte im November 2019 eine FG und nun angst, dass es wieder passiert wenn ich mich wieder überanstrenge.
LG
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von misses-cat, 7. SSW am 13.07.2020, 19:38 Uhr
Dein Arzt darf das nicht ausstellen, nur der Betriebsarzt bzw dein Chef auf dessen Empfehlung,
Ich arbeite selber in der Pflege bin aktuell bis zum Frauenarzt Termin krank geschrieben wegen Übelkeit und werde dann wohl von meinem Arbeitgeber ein BV bekommen, ist wegen corona aktuell Empfehlung vom rki für Pflegepersonal im Krankenhaus
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Sunnyani, 24. SSW am 13.07.2020, 19:38 Uhr
Ich bin Altenpflegerin im stationären Bereich und hab seit 5+0 nach Bestätigung der Schwangerschaft ein BV. Meins kommt aber vom Arbeitgeber, dieser muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir eine andere Tätigkeit anbieten oder halt ein BV., wenn er nix anderes hat. War bei meiner ersten Schwangerschaft auch so.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 19:41 Uhr
Okay.
Ich leide auch unter starker Übelkeit. Was mich sehr belastet. Zurzeit bin ich Gott sei dank im Urlaub aber danach mach ich mir schon einen Kopf.
Welche Empfehlung vom RKI meinst du?
LG
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 19:42 Uhr
Mein Arbeitgeber hat die Gefährdungbeurteilung geschrieben und gesagt, dass ich aufjedenfall arbeiten gehen kann.
Habe erst noch einen Termin beim Betriebsarzt. Könnte es sein, dass ich dann eine BV bekomme oder eher nicht?
LG
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von misses-cat, 7. SSW am 13.07.2020, 19:58 Uhr
Schwangere sollen im Krankenhaus keinen Kontakt zum Patienten haben, wegen möglicher Ansteckung mit corona
Bei uns in der Klinik sind aktuell alle schwangeren raus
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla, 19. SSW am 13.07.2020, 19:59 Uhr
Nein eher nicht.
Das RKI spricht nur Empfehlungen aus. Daran muss dein AG sich aber nicht halten.
Eine FG wird durch Füße hochlegen nicht verhindert. Entsprechend ist das auch kein Grund.
Nichts von dem was du schreibst, rechtfertigt ein BV. Übelkeit ist am Anfang normal und ebenfalls eher ein Grund für ein BV... das greift nur unter besonderen Voraussetzungen, bei denen dein AG dann aber sas Recht hat, deinen Arbeitsplatz zu optimieren.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Sunnyani, 24. SSW am 13.07.2020, 19:59 Uhr
Das könnte sein. Da musste ich nicht hin. Als ich die Bestätigung vom Frauenarzt abgegeben hab, hat mein Arbeitgeber sofort das BV ausgesprochen.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 20:02 Uhr
Ich arbeite in Bayern. Denkst du, dass es bei uns auch ist?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 20:08 Uhr
Okay.
Nein, das meinte ich nicht damit. Sondern, dass ich durch schweres heben, etc. Angst habe. Nochmal möchte ich das nicht durchmachen.
Okay.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 20:09 Uhr
Okay!
Wünsche dir noch eine schöne Schwangerschaft!
LG
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla, 19. SSW am 13.07.2020, 20:16 Uhr
Wie gesagt, heben und co begünstigt keine Fehlgeburten. Es ist u.U. Ein Problem für die Mutter, nicht das Ungeborene
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 20:19 Uhr
Wenn man eine FG macht einem vieles Angst. Ich weiß du kannst es nicht verstehen.
Viele verstehen es nicht wenn sie es nicht durchgemacht haben.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla, 19. SSW am 13.07.2020, 20:35 Uhr
Ich hatte 2 und habe das dritte auch beinsh verloren.... erzähl mir nicht wie sich das anfühlt. Dennoch habe ich nicht vor allem Angst
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 20:39 Uhr
Das tut mir leid!
Jeder empfindet hald anders da muss man nicht gleich so mürrisch sein.
Ich habe einfach Angst und fertig.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla, 19. SSW am 13.07.2020, 20:52 Uhr
Das darfst du ja auch.
Aber darauf muss dein AG nicht mit Freistellung reagieren. Wenn es dir kur ums Kind geht dann lass dich krank schreiben und nimm die Lohnreduzierung hin.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 5. SSW am 13.07.2020, 21:00 Uhr
Ich warte jetzt einfach mal den FA Termin am Donnerstag ab und dann mach ich einen Termin beim Betriebsarzt, dann werde ich ja sehen.
Wünsche dir noch eine schöne und erflogreiche Schwangerschaft!
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von misses-cat, 7. SSW am 13.07.2020, 21:03 Uhr
Ich komme aus NRW, aber ihr in Bayern habt ja noch mehr Fälle als wir .
Nur wie gesagt was dein Arbeitgeber daraus macht kann ich dir nicht sagen.
Ich arbeite in einem katholischen Haus mit anliegendem Orden hier wird sich sehr streng an die Empfehlungen gehalten.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Ambi, 8. SSW am 13.07.2020, 21:26 Uhr
Mein BV habe ich direkt vom Frauenarzt ausgestellt bekommen - nicht vom Arbeitgeber.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Inena am 13.07.2020, 21:53 Uhr
Eigentlich, der rechtlich saubere Weg, geht aber im Fall der AP ist über den Arbeitgeber.
Es betrifft ja die Arbeit, da hat der Frauenarzt ja keine Ahnung von. Nur das individuelle bv kommt vom Frauenarzt.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Kokolino2001 am 13.07.2020, 22:30 Uhr
Also eine Schwangerschaft nach einer Fehlgeburt, wird als Risikoschwangerschaft angesehen. Daher hat dein Gyn Sehr wohl die Möglichkeit dir ein individuelles Beschaftigungsverbot auszusprechen.
Ich bin selbst in der Pflege tätig, wäre allerdings bei meiner Schwangerschaft nicht vom Arbeitgeber ins BV geschickt.
Mein BV wurde von einem Orthopäden, auf Grund eines Bandscheibenvorfall begründet.
Wie es jetzt allerdings wegen des Coronavirus ist, weiß ich nicht, da ich zur Zeit in Karenz bin.
Schöne Schwangerschaft
In Deutschland ist man wegen einer Fehlgeburt nicht Risikoschwanger
Antwort von misses-cat, 7. SSW am 14.07.2020, 0:34 Uhr
Ich hab keine Ahnung wie du darauf kommst, ich hab selber eine Fehlgeburt als erste Schwangerschaft gehabt und habe danach bis jetzt sechs Kinder bekommen, hoffe bald sieben. Du hast was von Karrenz geschrieben, kommst du aus Österreich? Kann natürlich sein daß dass bei euch so ist.
Bis in Deutschland wurde 2018 die Anforderungen an ein BV deutlich höher gesetzt, bei meinem Mann auf Arbeit ( Intensivpfleger in einer Uniklinik) haben bis corona auch Krankenschwestern bis zum Mutterschutz gearbeitet, seit corona ist das jetzt wieder anders aber wie lange es wegen corona BV gibt weiß keiner
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla am 14.07.2020, 4:02 Uhr
Nach einer FG gilt man nicht als Risiko....
Bis zu 3x werden Fehlgeburten ohne gesunde Geburt als normal betrachtet. Sund selbst danach schaut man nur auf die Fruchtbarkeit und gilt immer noch nicht als risiko, was Mobilität und Arbeit betrifft.
Genetische Defekte werden durch bezahlten Urlaub nicht ungefährlicher.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Nijo90 am 14.07.2020, 7:42 Uhr
Ich hatte eine totgeburt 25. Ssw wegen Gendefekt und meine Ärztin hat mich ab der 20 Woche (Folgeschwangerschaft) mit BV ohne mit der Wimper zu zucken aus dem Verkehr gezogen - ich habe genug Risikofaktoren, neben dem psychischen. Sie hat mich bei jedem Termin gefragt, ob ich arbeiten kann. Was manche hier für nen Ton angeben - ohne Worte. Sprich mit deiner Ärztin und dem Betriebsarzt, nicht mit einem Forum. Bei BV rasten hier manche anscheinend völlig aus.
Alles Gute!
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Meyla, 19. SSW am 14.07.2020, 9:32 Uhr
Das Problem ist, dass dieses Fordern nach unbegründetem BV genau der Grund ist, weshalb die Gesetze so stark angezogen werden mussten.
Jetzt fallen leier auch Leute durch das Raster, die das BV tatsächlich gebraucht hätten (brauchen und wollen ist nicht das Gleiche).
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Aftab89 am 14.07.2020, 10:26 Uhr
Genau das Selbe habe ich mir auch gedacht .
Was manche hier vom Stapel lassen und verbal Übergriffig werden ist der Wahnsinn.
Soziale Kompetenz Fehlanzeige!
Ist mir hier leider schon öfter aufgefallen...
Besprich das bitte alles mit deinem FA oder Betriebsarzt.
Ich wünsche dir alles Liebe
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Gusti15, 6. SSW am 14.07.2020, 10:27 Uhr
Natürlich kann ein BV auch vom Gyn ausgestellt werden. Ich hatte meins damals auch von meiner Frauenärztin bekommen. Lg
Re: In Deutschland ist man wegen einer Fehlgeburt nicht Risikoschwanger
Antwort von LauraMarie2 am 14.07.2020, 11:44 Uhr
6 Kinder sind bewundernswert
Du hast wahrscheinlich dann trotz Schwangerschaft einen full-time Job.
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Puschelchen, 37. SSW am 14.07.2020, 13:11 Uhr
Ich muss ehrlicherweise den Kopf schütteln, über die Antworten die hier zum Teil gegeben werden..
Mehr als Unfreundlich..
Also ich bin auch Pflegefachkraft und Einsatzleitung in einem ambulanten Pflegedienst.
Laut Gefährdungsbeurteilung hätte ich weiter arbeiten dürfen.
Die Realität sah leider ganz anders aus. 12 Stunden Schichten, Massig Wundversorgungen, PG 5 Patienten die alleine zu versorgen waren. Das hatte nichts mehr mit der Gefährdungsbeurteilung gemein und ich weigerte mich so zu arbeiten! Jeder Betrieb sollte auch ein Mutterschutzkonzept aushängen haben, an das er sich halten muss!
Ich wurde zunächst von meiner Gyn krank geschrieben, da ich mir die Seele aus dem Leib gekotzt hatte und nicht mal einen Liter Flüssigkeit in 24 Stunden zu mir nehmen konnte.
Zusätzlich hab ich mich mit meiner Fachbereichsleitung und dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt und die Situation in meiner Station geschildert. Nämlich dass die Gefährdungsbeurteilung nicht zu der tatsächlichen Situation passte. Konnte ich auch nachweisen.
Also Sprach der Arbeitgeber ein BV aus.
Schau in das Mutterschutzkonzept deiner Arbeit. Hier ist verankert was du darfst und was du nicht darfst. Sprich offen an, wenn sich nicht daran gehalten wird. Und wenn das alles nichts bringt geh bitte zum nächst höheren Chef, Betriebsrat und auch zum Betriebsarzt.
Ich erwähne auch gerne nochmal, dass ein BV nichts mit bezahltem Urlaub zu tun hat. Sondernlediglich damit, dass der Arbeitgeber nicht dafür sorgen kann, dass für die Mutter und das Kind keine Gefahr besteht.
Und Lohnkürzungen hinnehmen durch Krankschreibungen? Nö auf keinen Fall. Es hat schon einen Sinn, dass es BV und auch Mutterschutzkonzepte gibt!
In diesem Sinne
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 6. SSW am 14.07.2020, 14:42 Uhr
Danke!
Ja ich werde aufjedenfall mit meine FA und dem Betriebsarzt sprechen.
Finde auch, dass man das nicht so mürrisch antworten sollte.
Danke!
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von maryjan1, 6. SSW am 14.07.2020, 14:46 Uhr
Ich danke dir für die Antwort! Diese Hilft mir wirklich.
Und wenigstens bin ich nicht die einzigste die denkt, dass manche sehr unfreundlich waren obwohl ich ja nur fragen wollte.
Ich habe eben auch nicht das Gefühl, dass das auch wirklich passt was meine Chefin da ausgefüllt hat. Und ausserdem bin ich in der Ausbildungen und kann im Endeffekt fast nichts mehr tun ausser rumstehen.
LG
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