Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von berita am 02.12.2003, 18:45 Uhr

Betreuungsunterhalt

Hallo,

wenn ihr euch einig seid, macht doch einfach einen Betrag aus, mit dem gut klarkommst. Als Anhaltspunkt wuerde ich vielleicht dein altes Nettogehalt waehlen, wenn ihn das nicht in den Ruin treibt :-) Solche Gesetzesvorgaben sind doch nur dazu da, wenn man(n) nicht zahlen will.

LG
Berit

 
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