Geschrieben von berita am 02.12.2003, 18:45 Uhr |
Betreuungsunterhalt
Hallo,
wenn ihr euch einig seid, macht doch einfach einen Betrag aus, mit dem gut klarkommst. Als Anhaltspunkt wuerde ich vielleicht dein altes Nettogehalt waehlen, wenn ihn das nicht in den Ruin treibt :-) Solche Gesetzesvorgaben sind doch nur dazu da, wenn man(n) nicht zahlen will.
LG
Berit
- Betreuungsunterhalt - connie01, 36. SSW 02.12.03, 16:50
- So ein Schwachsinn! - marion, 27. SSW 02.12.03, 17:15
- Re: So ein Schwachsinn! - connie01 02.12.03, 17:28
- Doch... - marion, 27. SSW 02.12.03, 17:44
- Re: Betreuungsunterhalt - berita 02.12.03, 18:45
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