Geschrieben von bahamamama1 am 28.05.2014, 11:51 Uhr |
Betriebsübergang § 613 a BGB
Liebe Lotta,
es kann und darf Dich hier keiner von uns rechtlich beraten und ich würde an Deiner Stelle in so einem Fall auch nicht auf Laienmeinungen hier im Forum vertrauen. Da kommt meist Blödsinn bei rum.
Geh am besten zu einem Anwalt, so Du es Dir leisten kannst, oder lass Dir alternativ einen Beratungshilfeschein ausstellen bzw. geh zur ÖRA (je nach Bundesland) und lass Dich kompetent beraten.
§ 613a BGB regelt die Rechte des Arbeitnehmers bei einem Betriebübergang:
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html Unter dem Link findest Du auch weiterführende Urteile und Aufsätze. Ggfs. spielen auch die Normen des MuSchG eine Rolle! Hier vor allem § 9 MuSchG: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html
Es ist für uns nicht ersichtlich auf welche Weise der "Arbeitgeber schließt" bzw. der "Betrieb verkauft" wurde. Daher wird Dir hier kaum einer sagen könenn, was genau zu tun ist. Dafür ist das Thema zu komplex.
Denk aber daran schnell zu handeln, denn um Deine Rechte aus § 9 I MuSchG zu erhalten, musst Du den Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft "innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung" informieren.
Viel Erfolg!
- Arbeitgeber schließt - lotta95 28.05.14, 9:23
- Re: Arbeitgeber schließt - mf4 28.05.14, 9:44
- kleine Ergänzung - lotta95 28.05.14, 10:10
- Betriebsübergang § 613 a BGB - bahamamama1 28.05.14, 11:51
- Re: Betriebsübergang § 613 a BGB - Lilima76 28.05.14, 12:22
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