Geschrieben von Sasumm am 25.11.2010, 17:25 Uhr |
Bitte helft mir, frage wegen Fristen.
Der errechnete ET ist für die Beantragung der Elternzeit vom MANN ausschlaggebend. Von diesem Datum rechnest du die besagten 7 Wochen zurück und spätestens da muss dein Mann die Elternzeit beantragt haben. ACHTUNG: Nicht mehr als 8 Wochen vorher die Elternzeit beantragen, erst dann hat dein Mann Kündigungsschutz.
In das Schreiben sollte dein Mann am besten schreiben: Elternzeit ab Geburt (errechneter ET: 01.02.2011).
Eltenrzeit für FRAU muss erst eine Woche nach der Geburt beantragt werden, weil im Mutterschutz (8 Wochen nach der Entbindung) ja nicht gearbeitet werden darf.
Liebe Grüße
Sasumm
- Bitte helft mir, frage wegen Fristen. - alisa05, 31. SSW 25.11.10, 10:06
- Nicht 7 Wochen vor ET, sondern 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. - 77shy 25.11.10, 10:15
- Re: Bitte helft mir, frage wegen Fristen. - Princess01, 30. SSW 25.11.10, 10:16
- Re: Bitte helft mir, frage wegen Fristen. - Sasumm 25.11.10, 17:25
Mutterschaftsgeld
Mal was anderes weiss einer wo man tariflöhne nachschauen kann ?
Geld während BV
Mutterschutz-geld frage
Ab wann gilt.....
Lebensfähig ab wann?
Was ist das bloß? Mach mir etwas Sorgen
Möchte jemand einen Umstandsmantel/Kurzmantel von Mama Licious Größe 36 ??
Wie schwer waren eure kleinen in der 23ssw???