Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 25.11.2010, 17:25 Uhr

Bitte helft mir, frage wegen Fristen.

Der errechnete ET ist für die Beantragung der Elternzeit vom MANN ausschlaggebend. Von diesem Datum rechnest du die besagten 7 Wochen zurück und spätestens da muss dein Mann die Elternzeit beantragt haben. ACHTUNG: Nicht mehr als 8 Wochen vorher die Elternzeit beantragen, erst dann hat dein Mann Kündigungsschutz.

In das Schreiben sollte dein Mann am besten schreiben: Elternzeit ab Geburt (errechneter ET: 01.02.2011).

Eltenrzeit für FRAU muss erst eine Woche nach der Geburt beantragt werden, weil im Mutterschutz (8 Wochen nach der Entbindung) ja nicht gearbeitet werden darf.

Liebe Grüße

Sasumm

 
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