Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sumse, 23. SSW am 25.08.2005, 9:15 Uhr

@Carrie Cat

Ich war "damals" während des Referendariats (in RLP) auch gesetzlich versichert in Kombination mit dem Status Beamtin auf Zeit. Natürlich bist du nicht beihilfeberechtigt, da du mit dem Eintritt in die gesetzliche KK auf den Anspruch verzichtest. Du bist freiwillig 100% Kassenpatientin (aus welchen Gründen hast du das eigentlich so gemacht?)
Mein erstes Kind bekam ich auch als "Kassenpatientin", allerdings war ich zu der Zeit Lehrerin im Angestelltenverhältnis. Ich habe Mutterschaftsgeld bekommen und denke, auch du müsstest welches bekommen.
Ich würde mich schleunigst nochmal genauer erkundigen, sowohl bei deiner KK als auch bei deiner Zahlstelle (die Schulbehörde hat nix damit zu tun).
Ich habe die Erfahrung geacht, dass man sich um ALLES kümmern muss als Beamter (bin mittlerweile Beamtin auf Lebenszeit), sonst wird da äußerst gerne mal was verschlunzt (passiert mir nie wieder!) und hinterher heißt es, du kannst den Anspruch rückwirkend nicht mehr geltend machen.

Also zusammenfassend: Meiner Meinung nach müsstest du das Mutterschaftsgeld bekommen, da es von der KK gezahlt wird (da du ja nicht beihilfeberechtigt bist, sondern freiwillig darauf verzichtest) und du über 100% dort versichert bist.

LG sumse

 
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