Geschrieben von olau, 24. SSW am 13.12.2005, 7:19 Uhr |
@Christina mit Flo, k74 und Jana1979
Hallo,
auch selbstständige kriegen Erziehungsgeld, es richtet sich nach dem Verdienst. Verdienst Du zuviel, gibt es auch kein Erziehungsgeld, so ist es aber nicht nur bei Selbständigen. Selbständige Mütter sollen beachten, dass Erziehungsgeld nur gezahlt wird, wenn nach der Mutterschutzfrist keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Beschäftigung bis zu 30 Stunden pro Woche ist erlaubt. Einige private Krankenversicherungen bieten Beitragsfreiheit bei Bezug von Erziehungsgeld.
Wenn Du freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann hast Du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, dann bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Privat krankenversicherte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Ich hoffe, es hat Dir weitergeholfen.
Liebe Grüße
Olga
- @Christina mit Flo, k74 und Jana1979 - Schokoladenkuchen 12.12.05, 23:35
- Re: @Christina mit Flo, k74 und Jana1979 - olau, 24. SSW 13.12.05, 7:19
- Re: @Christina mit Flo, k74 und Jana1979 - k74, 26. SSW 13.12.05, 8:39
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