Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von honigbärchen07, 36. SSW am 15.01.2007, 9:14 Uhr

DAAANKEEE!!!

Hallo,
wie schon gesagt: so ab der 34. SSW erhältst du vom Arzt oder der Hebamme einen "gelben Schein", wo der ET drauf steht. Die Rückseite musst du ausfüllen und dann an deine KK schicken. Die zahlt 13,-€ pro Tag, den Rest, bis du dein bisheriges Nettogehalt erreichst, der Arbeitgeber. Gilt für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt.
Elterngeld kannst du kurz nach der Geburt beantragen ( brauchst die Geburtsurkunde). Das erhält man ab dem 1. Tag. Aber ACHTUNG: das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet! Wenn das Muttershcaftsgeld das Elterngeld übersteigt ( was ja der fall sein muss, da Elterngeld nur 67 % vom vorherigen Einkommen), erhältst du für die 8 Wochen Mutterschaftsgeld natürlich KEIN Elterngeld! Erst danach dann, dann sind es auch nur 10 Monate, falls ihr zu 2. seid, oder 12 Monate,wenn du alleinerziehend bist und das alleinige Sorgerecht hast.
Gruß,
Bettina

 
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