Geschrieben von tapeten, 13. SSW am 09.12.2005, 8:55 Uhr |
Dienstanweisung bzgl. Anspruch in der SS
Hallo,
möchte nur darauf hinweisen, dass die Dienstanweisung nur eine interne Weisung innerhalb der Behörde ist. Da die Arbeitsgemeinschaften (Arge) eine Verbindung zwischen Landkreisen, Städten, etc. und der BA sind, kann es überall anders aussehen.
Unsere Anweisung lautet dahin, dass wie schon geschrieben 325 Euro für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung gezahlt werden, der Rest dann als Gutscheine ausgegeben wird.
Dies nur zur Information
LG
Re: Dienstanweisung bzgl. Anspruch in der SS
Antwort von Skyla, 36. SSW am 09.12.2005, 9:39 Uhr
... ja eben, das mein(t)e ich - also es gibt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Dienstanweisungen - somit also unterschiedliche Handhabung und Beträge - wie du ja auch schon schriebst! Also nützt einem nur die Dienstanweisung für den Ort etwas, an dem man selbst wohnt. Gut. Und dann ist es halt eben einfach Glückssache (oder Pech) - je nachdem wo man wohnt und was bzw. wieviel da eben gezahlt wird. Hm - is ja frustrierden, weil irgendwie ungerecht. Aber ja - man kann ja froh sein, überhaupt (noch) eine Unterstützung zu bekommen! ?
Gruß, Bettina
Re: Dienstanweisung bzgl. Anspruch in der SS
Antwort von tapeten, 13. SSW am 09.12.2005, 11:36 Uhr
Hallo,
wenigstens eine(r) der mich versteht;-)
Ist ja auch für einen selbst als Sachbearbeiter dann nicht so toll den Leuten erklären zu müssen, dass es in Rheinland-Pfalz eben anders ist und es nicht 800 Euro auf die Hand gibt.
Viele stört es auch wenn ich sage, dass ich fürs Kinderbett, Kinderwagen, Autositz einen extra Antrag von ihnen brauche. Aber wenn ich diese Sachen nicht schrifltlich in der Akte habe, dann darf ich auch nichts gewähren.
Sicher weiß ich als Mama selbst was man alles braucht, aber es wird bei uns aus "Vereinfachungsgründen" so gehandhabt.
Kann ich als "kleine" Kraft ja auch leider nichts dran ändern.
LG