Geschrieben von tapeten, 13. SSW am 09.12.2005, 8:55 Uhr |
Dienstanweisung bzgl. Anspruch in der SS
Hallo,
möchte nur darauf hinweisen, dass die Dienstanweisung nur eine interne Weisung innerhalb der Behörde ist. Da die Arbeitsgemeinschaften (Arge) eine Verbindung zwischen Landkreisen, Städten, etc. und der BA sind, kann es überall anders aussehen.
Unsere Anweisung lautet dahin, dass wie schon geschrieben 325 Euro für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung gezahlt werden, der Rest dann als Gutscheine ausgegeben wird.
Dies nur zur Information
LG
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- Re: Dienstanweisung bzgl. Anspruch in der SS - Skyla, 36. SSW 09.12.05, 9:39
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