Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 05.03.2018, 18:59 Uhr

doch ich verstehe warum du das bv hast, es ist aber rechtlich

nicht haltbar. es muss eine krankschreibung sein. schwarz vor augen etc ist krank und nicht arbeitsfähig, aber schwangerschaft schaltet einen aus. da gibt es nunmal unterschiede. ab der 6. woche gibt es halt krankengeld. wie du das danach machst, musst du wissen aber bv wegen mobbing? nicht wirklich. das ist schwer nachzuweisen. die ärtzin hat recht. sie kann dich nur krankschreiben aber ein bv geht nicht.
außer der AG schickt dich ins bv. das geht aber auch nur, wenn dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht und er dir keinen ersatzarbeitsplatz zuweisen kann.

ich arbeite mit diesem thema jeden tag, verfüge ez und mutterschutz, bearbeite bv etcpp. ich weiß schon wovon ich rede. stelle die frage zusätzlich noch brei frau bader.

 
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