Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mamma_Mia am 18.09.2007, 8:37 Uhr

Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU

Hallo ihr Lieben!MEine Tochter ist an einem Sonntag geboren und mein Freund ist den Montag und Diensteg danach nicht zur Arbeit gegangen.ICh habe mal gehört dass dies die KRankenkasse übernimmt.JEtzt habe ich bei der BKKVBU angerufen und ich glaube die hat gar nicht richtig verstanden was ich wollte.Sie meinte wenn keine medizinische notwendigkeit besteht und man nicht verheiratet ist übernimmt das nicht die KRankenkasse.Stimmt das so?Ich habe nämlich mal gelesen dass wenn ein MAnn 2 Tage wegen der Geburt eines Kindes nicht zur Arbeit geht dann übernimmt es die KRankenkasse.Muss man dazu echt verheiratet sein?Weil sonst hätte mein Freund ja 2 Tage weniger URlaub.Was meint ihr?

 
8 Antworten:

Re: Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU

Antwort von Esmeralda am 18.09.2007, 8:51 Uhr

das stimmt die krankenkasse übernimmt das nicht wenn ihr nicht verheiratet seit ist leider so. kannst aber mal ne anfrage wegen haushaltshilfe stellen da könntest du dann deinen freund dafür angeben.
lg
anita

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Bitte nochmal lesen!

Antwort von Mamma_Mia am 18.09.2007, 9:03 Uhr

Ich habe jetzt gehört dass ein Vater 10 tage zuhause bleiben darf wenn das kind krank ist und dazu muss man nicht verheiratet sein und das übernimmt dann auch diew krankenkasse.könnten wir jetzt sagen er musste zuhause bleiben weil niklas krank war und ich nicht da war?und wenn ja an wen müssten wir uns wenden?oder was kann man da noch machen damit er die 2 tage urlaub hat die dann trotzdem bezahlt werden?wenns da keine möglichkeit gibt dann muss er eben arbeiten aber ihr versteht wohl dass ich ihn gerne 2 tage länger zuhause hätte :) oder sollten wir sagen dass niklas krank ist in der zeit wo der urlaub anfängt und dannn sagen er musste zuhause bleiben.

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Re: Bitte nochmal lesen!

Antwort von babyboom2, 38. SSW am 18.09.2007, 9:46 Uhr

du meinst glaube, das e sich auf die krankheit des kindes krankschreiben lässt, das kann er auch ohne verheiratet zu sein aber dazu muss man zum arzt .. kind wirklich krank sein und dann bekommt er wie als wenn er selbst krank ist einen gelbenschein/krankenschein.

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Re: Bitte nochmal lesen!

Antwort von nicol, 30. SSW am 18.09.2007, 9:49 Uhr

Das sind die Pflegetage, die muss der Kinderarzt deinem Mann bescheinigen. Weiß nicht ob der dass im Nachhinein macht, wenn Dein Kind gar nicht krank war.

Möglicherweise bekommt Dein Freund vom Arbeitgeber frei, kommt aber auf den Tarifvertrag an.

Dein Freund könnt auch als Deine "Haushaltshilfe" für ca. 5 Tage eingestellt werden. Dazu braucht Du eine Verordung über Haushaltshilfe von Hebamme oder FA. Er bekommt dann den Nettolohn ersetzt.

Gruß

nicol

Gruß

Nicol

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Re: Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU

Antwort von 0o0nicole0o0, 38. SSW am 18.09.2007, 10:03 Uhr

Hallo, also dein Freund der bekommt einen Tag Sonderurlaub weil er ja der Vater des Kindes ist. Der zweite Tag müsste Urlaub sein. Die Krankenkasse bezahlt nur, wenn im Haushalt noch weitere Kinder leben und der Partner wegen der Betreuung der Kinder zu hause bleiben muss.

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Re: Bitte nochmal lesen!

Antwort von 0o0nicole0o0, 38. SSW am 18.09.2007, 10:06 Uhr

Einfach sagen das Niklas krank ist bzw war das geht schonmal gar net... die Krankenkasse akzeptiert sowas nur mit ärztlichem Attest. Ich weiss das so genau weil ich Arzthelferin in einer Gyn Praxis bin. So einfach ist das alles nicht. Wenn man den Ehemann als Haushaltshilfe möchte muss man mit einem Attest vom Frauenarzt einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Aber einen Tag Sonderurlaub an dem Tag der Geburt steht im zu. Liebe Grüße

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Antrag auf Haushaltshilfe...

Antwort von lenamama99 am 18.09.2007, 10:55 Uhr

weil du ein Kind unter 12 (denke ich mal) im Haushalt hast, das ja versorgt werden muß so lange du im KH liegst.

Da übernehmen die den Lohn deines Mannes und das sollte auch gehen wenn ihr nicht verheiratet seit, da man auch eine "familienfremde" Haushaltshilfe engagieren kann.

Laß dich nicht abwimmeln, das steht dir zu und zwar für die gesamte Zeit, die du im KH bist und falls es zb ein KS war auch noch für 1-2 Wochen danach.

Mein Mann war bei der Geburt unseres 2. Kindes 3 Wochen als Haushaltshilfe daheim, erst als ich die 5 Tage im KH war und dann eben noch länger weil ich wegen des KS weder meinen Haushalt noch die Kinder problemlos versorgen konnte.

LG Ute

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Re: Antrag auf Haushaltshilfe...

Antwort von mama-muh, 31. SSW am 18.09.2007, 12:33 Uhr

Aber wie schon gesagt muss ein Gyn die Notwendigkeit bescheinigen und der Antrag muss bei der KK der Frau gestellt werden. Außerdem wird zum Teil auch nur 7o% des Lohns übernommen. Da ich Privat versichert bin, wird zB garnichts bezahlt. Hat nämlich nicht jede Kasse in ihrem Tarif drin.
Lg

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