Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mami_RLP, 13. SSW am 09.03.2012, 14:56 Uhr

Dringende Frage

Bei uns ist es so, dass man den Urlaub des laufenden Jahres mitnehmen kann, also auch noch nach 2-3 Jahren Elternzeit wäre dieser noch da.
Für den Resturlaub des Vorjahres gilt dies jedoch nicht, diesen müsste man sich ausbezahlen lassen, bevor er verfällt.
Ich denke jedoch, dass es in jedem Betrieb etwas anders gehalten wird, evtl. durftest du den Resturlaub arbeitsbedingt auch gar nicht im Vorjahr nehmen, dann sieht die Sache wieder anders aus.
Am besten du telefonierst einfach mit eurer Personalabteilung und fragst dort nach - wenn du den Urlaub mitnehmen darfst - prima, ansonsten ausbezahlen lassen!!!

 
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