Geschrieben von Sunny21021982, 38. SSW am 26.08.2003, 12:58 Uhr |
dringende Fragen!
Hallo Rina!
Ich bin auch arbeitslos, deswegen kann ich Dir Deine Fragen beantworten.
Also:
Du musst das Arbeitsamt davon in Kenntnis setzen und zwar so schnell wie möglich - dafür brauchst Du aber Deinen Mutterpass, da das A-amt Deine Schwangerschaft ansonsten nicht "anerkennt".
Du bist bis zu Deinem Mutterschutz beim Arbeitsamt gemeldet, das heißt, Du musst Dir auch bis dahin einen Job finden - Dich wird zwar sicherlich eh niemand mehr einstellen, aber egal...
Ab Beginn Deiner MuSchu-Frist wirst Du automatisch beim Arbeitsamt abgemeldet und musst bei Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen für die komplette Mutterschutzfrist. Die Höhe des MuScha-Geldes entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Nach Deiner MuScha-Frist musst Du Dir überlegen, ob Du Dich wieder sofort arbeitslos meldest oder Sozialhilfe beantragen willst. Wenn Du Dich wieder arbeitslos meldest, musst Du dem Arbeitsamt nachweisen können, dass Du einen Babysitter hast, für die Zeit, in der Du arbeiten gehen würdest.
Für die 2 Jahre kannst Du auf jeden Fall Erziehungsgeld beantragen. Kindergeld bekommst Du ja auch - musst bei der Familienkasse beim Arbeitsamt beantragen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
LG, Nicole (Et-21)
- dringende Fragen! - Rina, 15. SSW 26.08.03, 12:48
- Re: dringende Fragen! - Sunny21021982, 38. SSW 26.08.03, 12:58
- @sunny21021982 - Rina, 15. SSW 26.08.03, 13:16
- Re: dringende Frage! - kathleen0871, 34. SSW 26.08.03, 13:25
- Re: dringende Frage! - Angie1078, 25. SSW 26.08.03, 14:39
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