Geschrieben von Schmutzfink am 26.02.2014, 18:41 Uhr |
Elterngeld - Steuerklassenwechsel
Für den Berechnungszeitraum solltest du auf keinen Fall in die 5 wechseln, weil für das Elterngeld nur das bereinigte Nettoeinkommen gerechnet wird.
Wenn du dann in der Elternzeit bist und das Elterngeld beziehst kannst du getrost in die 5 und dein Mann in die 3, weil das Elterngeld selbst nicht versteuert wird (nur Progressionsvorbehalt) und dein Mann könnte die günstige Steuerklasse nutzen.
- Elterngeld - Steuerklassenwechsel - Kleeblatt4 24.02.14, 9:36
- Re: Elterngeld - Steuerklassenwechsel - Niky89 24.02.14, 10:01
- Re: Elterngeld - Steuerklassenwechsel - JolinasMama 24.02.14, 10:01
- Re: Elterngeld - Steuerklassenwechsel - Schmutzfink 26.02.14, 18:41
Umfage zum Geschlecht
Brauche Rat... habe öfters schmerzendes Bläschen auf der Zunge
Angelsound Erfahrung?
Mozzarella
Wie lange spricht man den davon das wochenbett ist gefährlich
Wohin mit den Kindern wenn ich ins Krankenhaus muß?
Ärger mit Jugendamt
Welches Auto für 10 Personen?
Später Abbort...muss mich mal ausheulen!