Geschrieben von klein_grossi@web.de am 15.06.2009, 14:08 Uhr |
Elterngeld und Arbeitslosengeld
hi
das eltergeld bis 300€ bleibt unberührt alles was darüber hinaus geht wird an dein alg angerechnet als einkommen. gehst die nach der schutzfrist direkt wieder arbeiten, weil du schreibst nur 3 monate arbeitslkos?!?
lg chriddi
- Elterngeld und Arbeitslosengeld - beckermina, 18. SSW 15.06.09, 13:53
- Re: Elterngeld und Arbeitslosengeld - klein_grossi@web.de 15.06.09, 14:08