Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von klein_grossi@web.de am 15.06.2009, 14:08 Uhr

Elterngeld und Arbeitslosengeld

hi
das eltergeld bis 300€ bleibt unberührt alles was darüber hinaus geht wird an dein alg angerechnet als einkommen. gehst die nach der schutzfrist direkt wieder arbeiten, weil du schreibst nur 3 monate arbeitslkos?!?
lg chriddi

 
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