Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nightfly84, 27. SSW am 06.08.2008, 10:29 Uhr

Elterngeld

Also, wenn du nach der Geburt noch zwei Monate das Mutterschutzgeld bekommst, dann wird das Elterngeld darauf angerechnet (das Mutterschutzgeld ist ja auch höher), d. h. du würdest direkt nach der Geburt zwei Monate das Mutterschutzgeld bekommen und vom 3. bis 12. Monat (also 10 Monate) dann das Elterngeld. Es ist egal, wann dein Mann seine zwei Monate nimmt, er kann z. B. auch mit dir gleichzeitig seine zwei Monate nehmen.

 
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