Geschrieben von Emily25, 31. SSW am 24.03.2009, 14:21 Uhr |
Elterngeld
Hallo sunnysue,
grundsätzlich werden nur die LETZTEN 12 Monate DIREKT vor der Geburt angerechnet. Ausnahmen bestehen bei Bezug von Krankengeld während der Zeit (also langer Krankschreibung). Wieder anders ist es bei Geschwisterkindern, die direkt hintereinander folgen.
Das Elterngeld soll deinen momentanen "Verlust" für maximal 1 Jahr (eigentlich 10 Monate) ausgleichen, nicht irgendeinen generellen Lebensstandard erhalten ("Früher hab ich aber mal mehr verdient, das nehme ich jetzt als Berechnungsgrundlage" geht nicht). Ich fürchte, da wirst du Pech haben... ( aber ich bin auch kein Experte, daher erkundige dich nochmal).
Bei Geringverdienenden (Netto unter 100 €) wird der Satz von 67% aber bis maximal 100% angehoben, vielleicht ist das ein kleiner Trost, mehr dazu in der unten genannten Broschüre.
Emily
Hier mein Post von weiter unten.
ich empfehle euch die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit". Sie kann kostenlos unter publikationen@bundesregierung.de bestellt werden und enthält alle wichtigen, aktuellen (!!!) Infos (oder anrufen: 01805778090)
LG Emmy
- Elterngeld - sunnysue, 11. SSW 24.03.09, 13:59
- Re: Elterngeld - Elfeelein, 19. SSW 24.03.09, 14:15
- Re: Elterngeld - sunnysue 24.03.09, 14:21
- Re: Elterngeld - Emily25, 31. SSW 24.03.09, 14:21
- Re: Elterngeld - Elfeelein, 19. SSW 24.03.09, 14:25
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