Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mangu am 07.06.2010, 11:01 Uhr

Elterngeldberechnung

Hi,

also ich habe damals ab August 08 auch ein Beschäftigungsverbot bekommen und dann wurden mir diese Monate (Aug-Okt 08) nicht zur Berechnungsgrundlage für mein Elterngeld genommen, sondern die letzten 12 Monate vor dem Beschäftigungsverbot.

Jetzt ist es so, dass ich wieder eins bekommen werde und ich von Jan10 bis jetzt wieder gearbeitet habe und davor das eine Jahr Elterngeld bekommen habe (was laut meines Wissens nicht als Grundlage genommen werden darf). Ich habe mal gehört, dass die Frauen, die innerhalb des ersten Jahres (im Jahr des Bezuges von Elterngeld) wieder Schwanger werden, an ihrem Monatseinkommen den sie vor dem ersten Elterngeld bekommen haben wieder bessen werden. Wovon soll der Staat sie sonst bemessen? Der mindestsatz von 300€ steht doch wohl außer frage, da sie ja in einem Arbeitsverhältnis waren (wie auch ich und ich kann ja nix dafür, wenn ich schon wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen oder?)
Danke für eure hilfe

lg

 
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