Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MamaBecca78, 23. SSW am 05.08.2008, 23:33 Uhr

Elternzeit und Teilzeitarbeit- HILFE!!!

Hi du,

deine Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt, die 8 Wochen sind Mutterschutz in denen du nicht arbeiten darfst! Danach darfst du ganz normal arbeiten gehen wie vorher auch, es sei denn du stillst, dann gelten die selben Bestimmungen wie während der SS. Wenn du Elterngeld beziehen möchtest darfst du höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten, dein Verdienst wird dann auf's Elterngeld angerechnet, d.h. du bekommst entsprechend weniger Elterngeld.

Ich habe beim ersten Kind auch nach dem Mutterschutz wieder angefangen zu arbeiten (50%), mein Vertrag war befristet und um den Job nicht zu verlieren mußte das sein, mein Sohn ist in der Zeit immer bei ner Tagesmutti und das klappt supi! Mein Kleiner wurde trotz Beruf 6 Monate voll gestillt, ich hab beim Arbeiten immer abgepumpt und die Tagesmutti hat ihm die MuMi mit der Flasche gegeben, das hat echt super geklappt :-)

Liebe Grüße und schöne Kugelzeit Becca

 
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