Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JasmineAnela am 18.09.2021, 7:52 Uhr

Elternzeit und co

Hallo ich bin zurzeit in der 8 SSW , habe in 2 Wochen meinen Termin dann wäre ich in der 10 SSW, ich bin aktuell noch in Elternzeit mit meiner Tochter bis 04/2022. Mein ET für die jetzige Schwangerschaft wäre der 06.05.22. ich bin noch angestellt bei meiner Arbeitsstelle, wann muss ich es meiner Chefin mit der Schwangerschaft erzählen? Und was für eine Bescheinigung braucht sie? Wird mein Elterngeld weiter gezahlt? Wer hatte die selbe Situation wie ich, könnt ihr bitte berichten. Danke

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit und co

Antwort von Suomi am 18.09.2021, 7:55 Uhr

Wann wurde denn das erste Kind geboren und wie lange hast Du Elterngeld beantragt?

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Re: Elternzeit und co

Antwort von JasmineAnela am 18.09.2021, 8:21 Uhr

Meine Tochter ist am 17.08.2020 zur Welt gekommen und Elterngeld geht bis 01.04.2022

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Re: Elternzeit und co

Antwort von Suomi am 18.09.2021, 9:05 Uhr

Du solltest dann Deine Elternzeit zum Mutterschutz hin beenden um dann wieder das volle Mutterschaftsgeld zubekommen. Wenn Du aber gleichzeitig Elterngeld bekommst, wird das meines Wissens nach miteinander verrechnet.

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Re: Elternzeit und co

Antwort von Aixoni, 42. SSW am 18.09.2021, 10:03 Uhr

Hey,

Mein zweites Kind kommt jetzt jeden Tag und meine Große ist erst 16 Monate, theoretisch hätte ich mit ihr aber noch bis nächstes Jahr September Elternzeit gehabt

Es werden nur maximal 16 Monate aus dem Berechnungszeitraum für das Elterngeld ausgeklammert. Entsprechend fehlen dir, wenn ich mich nicht verrechnet habe, vier Monate die mit 0 in die Berechnung gehen. Du wirst also in jedem Fall weniger Elterngeld bekommen als jetzt, aber zumindest kommt noch der 10% Geschwisterbonus (2 Kinder unter 3) wieder dazu.

Deiner Chefin kannst du von der Schwangerschaft erzählen sobald du es möchtest. Fair wäre natürlich, es ihr nach Ablauf der üblichen 12 Wochen zu sagen, damit sie ohne dich weiter planen kann. Ansonsten braucht die Personalabteilung wieder dieselbe Bestätigung der Schwangerschaft von deinem FA wie bei deinem ersten Kind und eine schriftliche Mitteilung, dass du die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest. Danach müsste du nur wieder rechtzeitig ab der 32 SSW diesen Zettel für den Mutterschutz vom FA bei der KK und dem AG einreichen, damit du Mutterschutzgeld bekommst.

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