Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 09.12.2015, 20:25 Uhr

Elternzeitantrag...

ok. dann beantragst du, wenn das kind da ist (weil du erst dann weißt, wann die zwei jahre enden) zwei jahre elternzeit (diese endet dann einen tag VOR dem zweiten geburtstag) plus 22 tage (resturlaub). du bittest darum dass du das dritte jahr aufheben kannst um es für später zu verwenden. z.b. wenn das kind in die schule kommt.
beachte, dass diese regelung nur für deinen jetzigen arbeitgeber gilt. wenn du den arbeitgeber wechselst, KANN es sein, dass der neue dir das letzte jahr verwehrt wenn es nach dem dritten geburtstag des kindes sein sollte.

 
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