Geschrieben von emanskii, 19. SSW am 18.03.2010, 21:32 Uhr |
erstlingsausstattung
Huhu,
wenn ihr ALG2 bezieht, musst du erst bei der Arge beantragen.
Dir steht auch Unterstützung für Schwangerschaftsbekleidung und Klinikbedarf zu. Das muss weit eher als in der 36.SSW beantragt werden.
Ab der 12.SSW glaube steht dir in der Berechnung auch ein Mehrbedarf zu.
Ich würd, sobald du den Mutterpass hast, da nochmal hinflitzen und das klären. Das ist Bestandteil des SGB2 ich glaub §23
Dann kannst du extra noch zur Diakonie, AWO oder wo auch immer hingehen um über die Stiftung eine Beihilfe zu beantragen.
Stell erstmal da den Antrag, die brauchen aber letztlich den Bescheid von der Arge. Ohne den machen die bei ALG2 Bezug soweit ich weiß nix.
LG & viel Erfolg!
- erstlingsausstattung - dicki86, 6. SSW 18.03.10, 20:41
- Re: erstlingsausstattung - Kalli36, 36. SSW 18.03.10, 20:45
- Re: erstlingsausstattung - kiki-oliver, 32. SSW 18.03.10, 21:07
- Re: erstlingsausstattung - rockabella1984, 16. SSW 18.03.10, 21:14
- Re: erstlingsausstattung - emanskii, 19. SSW 18.03.10, 21:32
- Re: erstlingsausstattung - Brinschen, 32. SSW 18.03.10, 22:46
- Re: erstlingsausstattung - Brinschen, 32. SSW 18.03.10, 22:48
- Re: erstlingsausstattung - Dreikindmama 19.03.10, 6:08
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