Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mandy-rine, 23. SSW am 25.10.2005, 16:24 Uhr

Erziehungsgeld

Kann mir vielleicht jemand verraten wie die Berechnungsgrundlage für das Erziehungsgeld aussieht? (Nettoeinkommen des Vorjahres oder Geburtsjahres?, Einkommen beider od. des weiter-arbeitenden Partner?, etc.?)
Irgendwie scheint mir die Grenze von EUR 30.000 netto doch sehr niedrig wenn beide Vollzeit arbeiten gehen. Das würde ja bedeuten das berufstätige Paare so gut wie nie Anspruch auf Erziehungsgeld haben, oder nicht?
Für Auskunft wäre ich echt dankbar.
Lieben Gruß,

 
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