Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mandy82, 39. SSW am 12.10.2006, 23:46 Uhr

Erziehungsurlaub........-?????-

Beantragen muß man die Elternzeit auf alle Fälle schriftlich und zwar:

6 Wochen vor Geburt, wenn du die Elternzeit gleich an die Mutterschutzfrist anhängen willst

8 Wochen vor Antritt wenn du sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen willst, aslo zum Bsp. erst wieder arbieten gehen willst nach dr Mutterschutzfrist!

 
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