Geschrieben von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:30 Uhr |
Es sind 7 Wochen vorher!!
... also genau eine Woche nach der Geburt. Da hat der Gestzgeber was vereinfacht und nicht an die praxis gedacht. ;-(
"§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. "
Ciao Antje
- Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen... - krümmelchen11.2007, 31. SSW 11.09.07, 11:04
- Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen... - Muckefutz, nix mehr. SSW 11.09.07, 11:08
- Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen... - krümmelchen11.2007 11.09.07, 11:10
- Re: Muss ich, wenn ja wie, dem Arbeitgeber mitteilen... - Muckefutz, nix mehr. SSW 11.09.07, 11:15
- Ok,vielen Lieben Dank!oT aber LG - krümmelchen11.2007, 31. SSW 11.09.07, 11:16
- Es sind 7 Wochen vorher!! - AH1, 33. SSW 11.09.07, 14:30