Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:30 Uhr

Es sind 7 Wochen vorher!!

... also genau eine Woche nach der Geburt. Da hat der Gestzgeber was vereinfacht und nicht an die praxis gedacht. ;-(

"§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. "

Ciao Antje

 
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