Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SAS am 21.06.2007, 10:44 Uhr

Frage Nr.23176349358340931 zu BV *g*

Hey,

ich weiss jetzt nicht was du arbeitest, kann dir nur sagen wie es bei einer Freundin ist, die als Zahnarzthelferin arbeitet.

Also: wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, bzw. dir dein AG keine Arbeit anbieten kann in der du nicht schwer heben / mit Chemikalien etc. arbeiten musst und dich deshalb freistellen muss, dann muss er dir dein Gehalt weiterzahlen. Dieses bekommt er dann von der Krankenkasse erstattet. Der AG zahlt für diesen Zweck monatlich etwas in einen Fond ein und aus diesem bekommt er dann das Gehalt, welches er an die schwangere Mitarbeiterin gezahlt hat zurück.

Ich hoffe dir hilft das weiter.
Viele Grüße und eine schöne Kugelzeit!

 
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