Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bine88, 42. SSW am 21.04.2009, 12:10 Uhr

Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Hab mal ne Frage
Ich lag ja im Dezember für 2 Tage im KH weil die Herztöne von der kleinen so schlecht waren, und eben bekomm ich von der AOK Brandenburg nen Brief das ich die 20€ überweisen soll.
Hab gedacht man brauch nix zahlen wenn man schwanger ist oder liege ich da falsch?

LG Bine ET+11

 
10 Antworten:

Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von Andromeda1 am 21.04.2009, 12:24 Uhr

Hallo!
Leider musst Du die 20 Euro zahlen.
Nur bei der Geburt und den damit verbundenen Krankenhausaufenthalt ist kostenfrei.Alles andere muss man leider zahlen.

LG
Bianca

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Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von babsi75, 36. SSW am 21.04.2009, 12:32 Uhr

hallo!!!

ja das stimmt du musst es zahlen!!habe das selber gehabt!!die schwester sagte zu mir ich muss nichts zahlen dann bekam ich doch eine rechnung von 40 euro für die vier tage.jetzt war ich wieder drei tage das heist wieder 30euro!!!! habe nachgefragt und mir wurde gesagt das war eine fehlinformation von der schwester.

nur wenn du zur geburt im KH bist brauchst du nichts zuzahlen!!

gruss babsi

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Muss ich dann jetzt auch die 2 Tage zahlen obwohl ich ....

Antwort von Bine88, 42. SSW am 21.04.2009, 12:41 Uhr

einweisung für ne geburt hatte. War seit gestern Früh drinn und hatte die Einweisung zur Geburt abgegeben soll aber Donnerstag erst eingeleitet werden. Muss ich das dann auch wieder zahlen???

Scheiß Krankenkasse

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Re: Muss ich dann jetzt auch die 2 Tage zahlen obwohl ich ....

Antwort von Biankaline, 39. SSW am 21.04.2009, 12:45 Uhr

Ja musst du.
Alles was VOR der Geburt ist muss gezahlt werden.
Nur der Tag der Geburt und die Tage danach sind frei.


LG

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Re: Muss ich dann jetzt auch die 2 Tage zahlen obwohl ich ....

Antwort von Aprilkatze07, 21. SSW am 21.04.2009, 12:46 Uhr

Ja, leider!
Du bist erst von dem KH-Tagegeld befreit, wenn du tatsächlich entbindest! Dann aber auch nur 6 Tage... Solltest du aus irgendeinem Grund länger im KH bleiben müssen, zahlst du ab dem 7. Tag auch wieder :(
Alles etwas kompliziert, ist aber leider so!

Dann wünsch ich dir alles Liebe und Gute und eine ganz tolle Geburt!

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Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von sibs1 am 21.04.2009, 13:09 Uhr

Hallo,

bei uns im Krankenhaus bekommst Du 3 Tage frei, wenn es unmittelbar mit der Geburt zusammenhängt.

Ich wurde z.B. Donnerstag (ET+2) ins Krankenhaus eingewiesen. Am Freitag wurde mein zu hoher Blutdruck überwacht. Samstags bekam ich einen Wehencocktail. Sonntag sollte eingentlich die Einleitung begonnen werden, da aber zu viel los war, wurde es einen Tag verschoben. Montag war dann die Einleitung und mein Sohn wurde geboren.

LG Sibs

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Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von Pepsis_Frauchen am 21.04.2009, 15:12 Uhr

hmm ich war damals in der 22ssw dort wegen vorzeitiger wehen und musste nichts zuzahlen

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Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von Leo engel am 21.04.2009, 16:23 Uhr

Ich war wegen Wehen in der 37/38SSW eine Nacht im KH und musste zahlen weil ich nach der nacht keine Wehen mehr hatte. :o( Hab ganz normal die 10Euro pro Tag zahlen müssen und das wo ic von 20Uhr bis 9Uhr nur da war.

Lg Yvette

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Re: Frage hab zu Krankenkassenzuzahlung

Antwort von angel_berlin, 31. SSW am 22.04.2009, 9:53 Uhr

man muss nur nichts zahlen, wenn man zur Entbindung ins KKH geht und die paar Tage danach. Wenn du z.B. zum Kaiserschnitt sagen wir an einem Sonntag Abend hin musst, weil sie Montag früh den KS machen, musst du für Sonntags 10 Euro zahlen, für die anderen Tage nicht mehr.
LG Nicki

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Re: Muss ich dann jetzt auch die 2 Tage zahlen obwohl ich ....

Antwort von angel_berlin, 31. SSW am 22.04.2009, 9:54 Uhr

ja, und das hat nichts mit der Krankenkasse zu tun, das ist bei allen so.

Meinen 1. Sohn bekam ich damals auch nach Einleitung... montags ins KKH, Einleitung, Freitags war er erst da...40 Euro musst ich zahlen, Mo bis Do eben.

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