Geschrieben von K.D. am 16.08.2015, 17:58 Uhr |
Frage wegen Berufsverbot
Ließ dir doch bitte mal das Mutterschutzgesetz durch oder ruf beim zuständigen Amt an. Bei uns in Bayern ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, dort muss der AG auch die schwangere Beschäftigte melden. Hierzu bekommt er einen Gefahranalysebogen zugesandt. Den muss er dann ausfüllen. So weit ich weiß, kann der FA ein BV nur immer 4 Wochen ausstellen und der AG für die gesamte Schwangerschaft. Aber auch nur, wenn er das MuSchG nicht einhalten kann und dein Arbeitsplatz nicht angepasst werden kann. Dazu müsstest du dann zum Betriebsarzt oder zu einem Arzt vom MdK. Hast du mit dem AG schon gesprochen? Kündigen würde ich nicht, das geht dir ja nachher von der Elterngeldberechnung ab.
- Frage wegen Berufsverbot - sterntaler82, 7. SSW 16.08.15, 10:25
- Re: Frage wegen Berufsverbot - Pupsi29 16.08.15, 10:44
- Re: Frage wegen Berufsverbot - sterntaler82, 7. SSW 16.08.15, 11:19
- Re: Frage wegen Berufsverbot - K.D. 16.08.15, 17:58
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