Geschrieben von obelix, 35. SSW am 13.12.2008, 23:43 Uhr |
Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh*
du bekommst entweder 70% von deinem brutto-gehalt oder 90% vom netto - je nachdem welcher betrag NIEDRIGER ist. meistens ist das 90% vom netto.
wenn du das krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten erkrankung bezogen hast, hat es keine auswirkungen auf das elterngeld.
die 6 wochen lohnfortzahlung fangen nur wieder neu an, wenn die diagnose nicht anrechenbar ist, das heißt, wenn du wegen einer anderen erkrankung arbeitsunfähig warst (z.b. erst wegen einer grippe, dann wegen beinbruch)
warst du in einem bestimmten zeitraum mehrmals wegen der gleichen erkrankung arbeitsunfähig, werden die zeiten zusammen gezählt (ich weiß nur im moment nicht genau wie lange "rückwärtsgerechnet" wird, sorry)
da kannst du aber auch mal bei deiner krankenkasse nachfragen, die sagen es dir genau.
hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
lg
- Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh* - babygirl82, 13. SSW 13.12.08, 21:56
- Re: Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh* - sheena, no. SSW 13.12.08, 22:00
- Re: Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh* - Danie1710, 21. SSW 13.12.08, 22:07
- Re: Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh* - obelix, 35. SSW 13.12.08, 23:43
- Re: Frage wegen Krankengeld *auf dem Schlauch steh* - babygirl82, 13. SSW 14.12.08, 12:46