Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Himbaer, 29. SSW am 23.01.2008, 12:01 Uhr

Frage wg. Rezept Krankengymnatik, Massagen, Fango

Hallo,

ganz so einfach ist das leider nicht wie Cordu es schrieb.

Es kommt immer auf die Diagnose an. Es gibt einen Heilmittelkatalog wo genau drin steht wie viel und wie oft der Arzt was bei welcher Diagnose verordnen darf.
Allerdings ist es so, wenn er an die Grenze gekommen ist, mußt du Pause machen oder dir ein neues Rezept von deiner Kasse genehmigen lassen- falls es dir der Arzt ausstellt.
Es ist auch unabhängig davon, welcher Arzt dir das verschreibt.
Also wenn du jetzt zu Arzt A gehst und bekommst Massagen verschrieben und dann gehst du zu Arzt B und sagst nichts davon und er stellt dir auch eine sogenannte "Erstverordnung" aus, dann wird das Rezept von den Kassen nicht abgerechnet. Der gearschte ist dann die Praxis bzw. du, weil die Rechnung würde ich dann wohl nach Rücksprache (Abklärung) dir zu kommen lassen. ;o)

Für Schwangerschaft gibt es keine extra Regeln.

So ich hoffe, das war verständlich.

Liebe Grüße

 
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