Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Chrissy1977, 40. SSW am 31.05.2009, 21:35 Uhr

Frage zum Elterngeld... für 2.Kind

Doch, es werden Monate vor der Geburt des 1. Kindes berücksichtigt, da Elternzeit (12 Monate, nicht der verdoppelte Auszahlungszeitraum) und Mutterschutzzeiten (jeweils immer volle Monate) rausgerechnet werden. Also einfach die alten Gehaltsabrechnungen mit einreichen.
Meine Tochter ist jetzt 20 Monate und ich warte jeden Tag auf die Geburt unseres Sohnes.... und selbst bei dem Altersabstand werden mir noch 6 Monate meines alten Gehaltes vor MuSchu meiner Tochter mit angerechnet.
LG
Chrissy

 
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