von Kuschelwundertüte, 22. SSW am 04.12.2011, 14:07 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
Bei mir z.B. berechnen die das Elterngeld von September 2011 an rückwärts. Da ich seit Sep. im BV bin und es ja rechtlich so geregelt ist, dass einem dadurch keine finanzielen Nachteile entstehen dürfen (auch wenn das beim BV nicht der Fall ist! )
Also wenn du auch ein BV hattest, könntest du deinen Antrag theoretisch jetzt schon ausfüllen lassen.
Aber, das kann auch von BL zu BL anders sein! Das weis ich nicht. Frag doch einfach auf der Elterngeldstelle nach, ob es Sinn hat, den Antrag schon ausfüllen zu lassen. Die wissen da am bessten bescheid.
LG Kuschelwundertüte
- Frage zum Elterngeldantrag - Mandy301988, 36. SSW 04.12.11, 12:42
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - Kristen, 39. SSW 04.12.11, 13:31
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - Kuschelwundertüte, 22. SSW 04.12.11, 14:07
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - Mandy301988, 36. SSW 04.12.11, 14:17
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - Prachtmaedchen82, 38. SSW 04.12.11, 16:17
Wenn man
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