Geschrieben von Larona, 36. SSW am 09.01.2013, 16:45 Uhr |
Frage zum Thema: elternzeit frühzeitig beenden
Hallo poi,
du kannst zumindest deine Elternzeit vorzeitig beenden um die Vorteile des Mutterschutzes, insbesondere den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, nutzen zu können. Das ganze steht im § 16 Absatz 3 BEEG. In dem Fall beendest du am Tag vorm neuen Mutterschutz deine aktuelle Elternzeit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du deine Elternzeit aber noch früher beenden um vor dem Mutterschutz noch einmal arbeiten zu gehen, oder? In dem Fall weiß ich nicht, ob das Gesetz da auch gilt. Frag doch mal hier im Expertenfprum "Recht" nach.
Allerdings kannst du das ja sowieso nicht machen solange das BV besteht. Da wünsche ich dir erst mal gute Besserung. Ich glaube ich persönlich würde in dem Fall auch nicht unbedingt wieder arbeiten gehen wollen, sofern es finanziell nicht unbedingt sein muss. Aber das musst du natürlich wissen.
Viele Grüße
Larona
- Frage zum Thema: elternzeit frühzeitig beenden - poi3, 24. SSW 09.01.13, 15:32
- Re: Frage zum Thema: elternzeit frühzeitig beenden - Larona, 36. SSW 09.01.13, 16:45
- Re: Frage zum Thema: elternzeit frühzeitig beenden - poi3, 24. SSW 09.01.13, 19:40
- Re: Frage zum Thema: elternzeit frühzeitig beenden - Larona, 36. SSW 09.01.13, 16:45
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