Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von M.S. am 24.05.2013, 19:53 Uhr

Frage!

Also: wenn du ein Jahr einreichst, dann kannst du nur mit ZUSTIMMUNG des AG verlängern. Reichst du 2 Jahre ein, kannst du jederzeit auf 3 Jahre verlängern. Auch ohne Zustimmung. Daher: Besser 2 Jahre einreichen, mit der Option nach einem Jahr (bis zu 30 Std. wieder zu arbeiten), dann steht es dir nämlich frei was du mit dem ggf. 3. Jahr machst.
Ich hoffe, man versteht, wie ich das meine. Hab mich während meiner Schwangerschaft sehr damit auseinander gesetzt.
LG

 
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