Geschrieben von keinnamemehrfrei am 04.04.2013, 8:09 Uhr |
Freistellung Arzttermin
"Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 16 MuSchG eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen."
- Freistellung Arzttermin - JEW, 12. SSW 04.04.13, 7:00
- Re: Freistellung Arzttermin - keinnamemehrfrei 04.04.13, 7:58
- Re: Freistellung Arzttermin - keinnamemehrfrei 04.04.13, 8:09
- Re: Freistellung Arzttermin - Itzy 04.04.13, 8:48
- Re: Freistellung Arzttermin - Missy27 04.04.13, 13:57
- Re: Freistellung Arzttermin - JEW, 12. SSW 04.04.13, 14:38
- Re: Freistellung Arzttermin - keinnamemehrfrei 04.04.13, 14:46