Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von QueenMum am 31.03.2017, 15:25 Uhr

Für dich auch nochmal

les doch mal den Link duch der Kündigungschutz ist hier ausser acht es gilt das Mutterschutzgesetz und das steht über diesem man muss weder Klage noch sonstiges erheben sondern einfach ab bekanntwerden der Schwangerschaft dem AG Bescheid sagen und die Kündigung wird dadurch unwirksam !

 
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