Geschrieben von QueenMum am 31.03.2017, 15:25 Uhr |
Für dich auch nochmal
les doch mal den Link duch der Kündigungschutz ist hier ausser acht es gilt das Mutterschutzgesetz und das steht über diesem man muss weder Klage noch sonstiges erheben sondern einfach ab bekanntwerden der Schwangerschaft dem AG Bescheid sagen und die Kündigung wird dadurch unwirksam !
- Kündigung unwirksam? - sophiital 31.03.17, 11:15
- Re: Kündigung unwirksam? - Naddelinchen 31.03.17, 12:24
- Re: Kündigung unwirksam? - Christine70 31.03.17, 13:05
- Weißt du eigentlich WANN nun die Kündigung kam? - Christine70 31.03.17, 13:10
- Re: Kündigung unwirksam? - Maiglück2015 31.03.17, 13:30
- Re: Kündigung unwirksam? - QueenMum 31.03.17, 13:42
- Sie ist wirksam - Christine70 31.03.17, 14:24
- Und lerne du erstmal lesen ;) - Christine70 31.03.17, 15:24
- Re: Und lerne du erstmal lesen ;) - QueenMum 31.03.17, 15:35
- Re: Kündigung unwirksam? - QueenMum 31.03.17, 14:57
- Für dich auch nochmal - Christine70 31.03.17, 15:21
- Re: Für dich auch nochmal - QueenMum 31.03.17, 15:25
- Für dich auch nochmal - Christine70 31.03.17, 15:21
- Re: Kündigung unwirksam? - amissa 31.03.17, 17:40
- Re: Kündigung unwirksam? - sophiital 01.04.17, 16:10