Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MVgirl1986, 33. SSW am 26.07.2012, 15:23 Uhr

Garantiefall Rosmann-Online Autokindersitz - nur Ärger

Hä? Wieso denn das? Du musst den neugelieferten Sitz überhaupt nicht bezahlen, sondern maximal den kaputten an den Verkäufer zurückgeben.
Dir steht auch im Garantiefall eine Reparatur zu. Oder sogar die Wahl, ob repariert wird oder du kostenfrei einen neuen bekommst.

Siehe BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Lass dich darauf bloß nicht ein, zu bezahlen.

 
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