Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von almut72 am 26.08.2008, 19:52 Uhr

Geburtsvorbereitende Akkupunktur

Licht ins Dunkel:
Eine Hebamme/Ärztin, die die Akupunktur-Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, darf akupunktieren, das aber nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
Nach abgeschlossener Ausbildung darf nur die Behandlung im Rahmen von SS-bedingten Beschwerden abgerechnet werden.
Die geburtsvorbereitende Akupunktur nicht.
Entweder die Hebi setzt Nadeln gegen z.B. Kopfweh, Ödeme und nadelt gleichzeitig die geburtsvorbereitenden Punkte, oder sie rechnet es unerlaubterweise als Behandlung von Beschwerden ab.
Oder sie sagt, wie es ist: Bargeld. 20 Euro für eine fachlich hochqualifizierte Behandlung über mind. 30 Min. ist dann ja auch sehr fair.
Lohnen tut es sich in jedem Fall!

 
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