Geschrieben von Hotsprings, 40. SSW am 16.01.2008, 20:31 Uhr |
Geldfrage...
- Mutterschaftsgeld, mind. 13 Euro am Tag von der Krankenkasse, Rest auf dein Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburt 12 Wochen)
- Elterngeld (Adressen siehe: www.elterngeld.net) direkt im Anschluss an das Mutterschaftsgeld vom 3. - 12. Lebensmonat des Kindes, wenn du 1 Jahr zuhause bleibst bzw. vom 3.-20. Lebensmonat wenn du 2 Jahre zuhause bleibst. Höhe abhängig vom reinen Nettogehalt (ALG, Krankengeld werden nicht eingerechnet), d.h. du rechnest die Gehälter/Löhne der letzen 12 Monate zusammen, teils diese durch 12, dann nimmst du von diesem Betrag 67 % und ziehst davon nochmal 77 Euro Werbungskostenpauschale ab, das müsste dann dein Elterngeld sein, wenn du 12 Monate daheim bleibst, wenn du länger daheim bleibst, nimmst du die Hälfe davon.
- Kindergeld (Formular beim Arbeitsamt) über die Familienkasse beantragen, sind 154 Euro
- ggf. Kinderzuschlag von 140 Euro, wenn du dann immer noch unterm Existenzminimum bist (auch übers Arbeitsamt)
- Geldfrage... - Buschbaby, 11. SSW 15.01.08, 20:17
- Re: Geldfrage... - ym29, 36. SSW 15.01.08, 21:05
- Re: Geldfrage... - bummi-mama 16.01.08, 11:28
- Re: Geldfrage... - Hotsprings, 40. SSW 16.01.08, 20:31