Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ifunanya, 14. SSW am 11.06.2008, 8:23 Uhr

Hab das BV!!!

Keine Angst, dein Chef kann gar nix machen. Du stehst trotz Berufsverbot unter Kündigungsschutz. Er kann dir erts nach Ablauf aller Fristen kündigen, heißt erst mit Ablauf der Elternzeit.
Im übrigen mußt du ihm trotzdem Mitteilen wie lange du gedenkst in Elternzeit zu gehen, aber das erst kurz vor der Geburt.
Dein Geld kann er auch nicht streichen, denn sonst kannst du ihn verklagen.
Du solltest dir aber shcon Gedanken machen, wass du nach der Elternzeit machen willst. Den dort arbeiten, denek ich, kannst du so oder so nicht mehr.
Dir zu liebe solltest du auch drauf verzichten. Wer solchen Chef und solche Kollegen hat braucht auch keine Feinde.

Nun lass es dir nicht langweilig werden.

 
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