Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mausi84, 41. SSW am 18.11.2008, 13:43 Uhr

HartzIV + Job möglich?

Hi,

du schreibst, dass du momentan eine Stelle hast! Ist die denn Sozialversichungspflichtig, d.h. werden dir Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc. abgezogen?
Je nach dem wie lange du dort dann gearbeitet hast musst du ja nicht Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld 1 beantragen.
Bei Hartz 4 wird Kindergeld und das Gehalt deines Mannes angerechnet. Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft, d.h. wenn das Gehalt deines Mannes und das Kindergeld nicht ausreichen um sie selbst und dich zu unterhalten (in angemessenem Wohnraum) dann bekommt ihr Hartz 4 sonst nicht!
Wenn du dann auch noch zusätzlich verdienst wird das wie beschrieben auch angerechnet.
Hartz 4 funktioniert so: Es wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet, also der Regelsatz für deinen Mann, dich und das Kind plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Demgegenüber wird das anrechenbare Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gestellt. Die Differenz wird gezahlt. Wenn mehr Einkommen als Bedarf dann besteht kein Anspruch.

Ich hoffe das war so im Groben das was du wissen wolltest. Ich bin jedoch keine Fachfrau, hatte das nur u.a. im Studium - also kein 100% Garantie!

LG Mausi

 
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