Geschrieben von doreen_fynn, 33. SSW am 26.04.2007, 8:58 Uhr |
haushaltshilfe
hallo,
mir wurde gesagt, dass dir in der zeit, in der du in der klinik bist auf alle fälle jmd zusteht - voraussetzung: du kannst dich nicht kümmern, hast ein kind unter 12 und es lebt niemand weiter im haushalt, der das übernehmen kann.
in der ss steht dir erst dann eine haushaltshilfe zu, wenn du dich nicht mehr kümmern kannst, also z. b. wegen vorzeitiger wehen.
bei mir wurde von ca. 10 wochen ein nierenstau vom grad 3+ festgestellt - ich muss nicht regelmäßig liegen und hab ein beschäftigungsverbot auf arbeit abgelehnt (brauch ich nicht, weil ich selbständig bin und jetzt weit weniger mach), wird mir keine genehmigt.
wie lang nach der geburt musst du mal schauen, das muss vom arzt abgesegnet werden ... aber frag einfach mal nach bei deiner kk.
lg doreen
- haushaltshilfe - elias, 19. SSW 26.04.07, 8:50
- Re: haushaltshilfe - doreen_fynn, 33. SSW 26.04.07, 8:58
- Re: haushaltshilfe - Kaffeebohne10.07, 15. SSW 26.04.07, 8:59
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