Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lonki, 25. SSW am 02.02.2011, 7:35 Uhr

*Heul*

Guten morgen,

ich lebe mit meinem Lebenspartner zusammen mit dem ich auch jetzt mein 2tes Kind bekomme.
Ich bin aber auch noch verheiratet und lebe schon einige Jahre vom Ihm getrennt.
Jetzt im Oktober habe ich die Scheidung eingereicht....
Mein Rechtsanwalt meinte das geht dann ziemlich schnell über die Bühne da wir ja das Trennungsjahr schon überschritten haben.

Jetzt weigert sich mein Ex-Mann Papire für den Versorgungsausgleich abzugeben er reagiert auf kein schreiben vom Amtsgericht oder ähnliches.
Und ohne das spricht das Gericht die Scheidung nicht aus.
Ich muß dazusagen Er trennte sich damals von mir.
So schiebt und schiebt sich das ganze raus.

das schlimme an der Sache ist wenn das Krümmelchen auf die Welt kommt dann ist das Kind Ehelich und mein Freund wird nicht in die Geburtspapiere geschrieben.
Er muß dann die Vaterschaft anerkennen und mein Ex muß sie aberkennen.

Ich komm mir so richtig doof vor weil ich nicht schon eher was unternommen habe..

Sorry fürs ausheulen aber das mußte sein

Lonki

 
6 Antworten:

Re: *Heul*

Antwort von ManuelaundHeiko am 02.02.2011, 9:46 Uhr

Kann Dein Anwalt da nicht was machen? Es muss doch eine Möglichkeit geben, den Kerl zur Abgabe zu zwingen - zur Not muss man ihn halt auf Auskunftserteilung verklagen ...
Viel Glück
Manuela

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Re: *Heul*

Antwort von Gerit77, 33. SSW am 02.02.2011, 10:07 Uhr

Hallo, meines Wissens nach kann der Versorgungsausgleich auch erstmal ausgegliedert und später entschieden werden. Er ist...soweit ich weiß...für den Ausspruch der Scheidung nicht zwingend. Frag nochmal nach. Lieben Gruß!

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Re: *Heul*

Antwort von sarfra am 02.02.2011, 10:41 Uhr

Soweit ich weiß, kann ein Versorgungsausgleich durchaus auch entschieden werden ohne Angabe.
Ein Arbeitskollege hatte einen ähnlichen Fall. Seine Ex wollte die Scheidung nicht, aber hatte sich vorab getrennt, sie lebten schon einige Jahre getrennt. Gleiche Taktik, das Gericht drohte an auch ohne Beibringung der notwenidgen Unterlagen den Versorgungsausgleich im Scheidungstermin festzusetzen, das Gericht betonte dabei man gehe bei der Festsetzung von der niedrigstens Grenze aus. Für sie das denkbar ungünstigste.
Vieleicht kann man sowas ja auch in deinem Fall machen, nur eben mit der denkbar ungünstigsten Variante für deinen EX.

Viele Glück!

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Re: *Heul*

Antwort von mymelchen, 23. SSW am 02.02.2011, 10:56 Uhr

hallo,

ich hatte den selben fall mit kind 3 ... eine ausgliederung des versorgungsausgleich durch schwangerschaft oder erneute heirat wird zu 99% abgelehnt (so wie bei mir), nur wenn er sich ewig weigert alles abzugeben kann man versuchen diesen ausgliedern zu lassen. da du erst im oktober die scheidung eingereicht hast wirst du damit rechnen müssen das es noch dauert - busgeld usw.

ich habe mich getrennt feb.07 sofort das trennungsjahr eingereicht, scheidung eingereicht feb 08, geschieden dez. 09. zu dem zeitpunkt war mein kleiner 8 monate.
wir waren zu dritt beim standes/jugendamt - vaterschaftsanerkennung, aberkennung, gemeinsames sorgerecht ABER all das wird erst gültig sobald du das rechtskräftige scheidungsurteil vorlegst, vorher ist es quasi nix wert.

tja da musst du wohl durch, hätte vermieden werden können nun aber nicht mehr.

wenn du mehr wissen willst meld dich per pn.

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@mymelchen,

Antwort von Lonki, 25. SSW am 02.02.2011, 11:19 Uhr

Hast Pn

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Re: @mymelchen,

Antwort von mymelchen, 23. SSW am 02.02.2011, 11:29 Uhr

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