Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von k102de, 23. SSW am 07.09.2005, 9:54 Uhr

ich bekomm die krise....

Guten morgen,

ich kann dir leider nicht genau sagen, ob dein vermieter einfach mit der sanierung anfangen kann wann er will - aber ich glaube schon, er muss dich nur rechzeitig darüber in kenntnis setzen. und du kannst auf jedenfall eine andere unterkunft verlangen, wenn es dir unzumutbar ist in der wohnung zu bleiben (und das ist es ja). die kosten muss der vermieter tragen. er muss auch - je nach schadenshöhe dir die kosten für schäden an deinem eigentum (z.b. deine teppiche) ersetzen.

Zur Mieterhöhung kann ich dir aber auf jeden fall sagen, dass er nachweisen muss, dass es notwendig war, die heizungen auszutauschen, sonst kann er keine höhere miete verlangen - da lohnt es sich auf jedenfall, einspruch einzulegen.

 
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