Geschrieben von huehnchen69 am 13.11.2012, 20:57 Uhr |
Ich habe beide Male...
...meinem AG erst nach der 20. SSW von meiner SchwSch erzählt, weil ich jeweils noch vorher eine Dienstreise hatte, 1-2 Wochen auf knapp 3000 Meter Nachtarbeit - das hätten sie nach dem MuSchuGesetz bestimmt nicht erlauben dürfen, darum habe ich sie nicht vor das Dilemma gestellt, denn ich wollte gerne fahren, und mir ging es immer bestens.
Ansonsten war es aber eher ein Schreibtischjob, so dass ich nicht in Versuchung kam, schwere Dinge zu heben, aber das habe ich privat gemacht, und ggf auch auf der Arbeit.
Ich finde das MuSchuGesetz klasse, insbesondere dann, wenn Frauen es brauchen, sich zu schonen, und dann nicht erst diskutieren müssen. Aber zumindest meiner Meinung nach soll es Frauen helfen, und sie nicht knechten. Ich finde nichts dabei, wenn eine Frau mehr als 5kg hebt o.ä., wenn sie sich gut dabei fühlt.
Liebe Grüße,
Sabine
- Wie genau nehmt ihr das mit dem Mutterschutzgesetz??? - sternchen1410, 11. SSW 13.11.12, 13:22
- Re: Wie genau nehmt ihr das mit dem Mutterschutzgesetz??? - alina30690, 14. SSW 13.11.12, 13:32
- Re: Wie genau nehmt ihr das mit dem Mutterschutzgesetz??? - kaba, 15. SSW 13.11.12, 13:38
- Re: Wie genau nehmt ihr das mit dem Mutterschutzgesetz??? - SB264 13.11.12, 14:33
- Re: Wie genau nehmt ihr das mit dem Mutterschutzgesetz??? - SundO, 31. SSW 13.11.12, 19:41
- Ich habe beide Male... - huehnchen69 13.11.12, 20:57