Geschrieben von chartinael am 09.05.2011, 11:02 Uhr |
Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben.
Also, wenn Du magst, weih sie sofort ein. Aber ich hab meiner großen gesagt, daß wir erst nach ca. 3 Monaten wissen werden, ob sich das Baby so gut entwickelt, daß es auch ausgetragen werden kann.
Im ersten Trimenon hab ich sie auch deswegen nicht zu den VUTerminen mitgenommen, falls man mir da die schlechte Nachricht zum intrauterinen Fruchttod mitteilen würden.
Am Donnerstag darf sie nun das erste Mal mit und freut sich schon riesig.
- Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - S@lly 08.05.11, 20:08
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - frauschultes, 25. SSW 08.05.11, 20:12
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - viperk, xx. SSW 08.05.11, 20:14
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - Musikerin, 33. SSW 08.05.11, 21:14
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - Muddy, 25. SSW 08.05.11, 21:27
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - Sunnya, 15. SSW 09.05.11, 1:15
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - Pampelsuse, 9. SSW 09.05.11, 7:49
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - chartinael 09.05.11, 11:02
- Re: Ich kann es nicht für mich behalten,zumindest euch MUSS ich bescheid geben. - mama2010 09.05.11, 13:46
Kinderwagen neu oder gebraucht?
Wie lange habt ihr gebraucht um schwanger zu werden
Muttertag 2012...
Halli Hallo
Oh was denkt ihr?
Ist da noch eine Chance ??
Reisen mit Langstreckenflug
Hab ich mich wirklich beschwert, dass mir nicht mehr übel ist????
Hm ab wann kommt die vormilch?