Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 25.10.2010, 23:17 Uhr

Ich liebe den öffentlichen Dienst

Elternzeit nach der Geburt muss NICHT bewilligt werden. Das muss der AG so hinnehmen. Anders sieht es aus, wenn frau oder mann später noch EZ möchte. Dann hat der AG sehr wohl ein Mitspracherecht.

Mein Chef hat einfach auf meinem Brief unterschrieben mit dem Hinweis zur Kenntnis genommen. Beim Elterngeldantrag hat niemand danach gefragt, allerdings musste ich unterschreiben, dass mein AG kontaktiert werden darf.

lg Sasumm

 
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