Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76 am 09.01.2013, 12:53 Uhr

KK oder AG setzen MDK auf mich an, was nun?

Hallo,

also bei einigen Kommentaren hier stehen mir echt die Haare zu Berge...

Leute, ein BV wird nicht einfach "gegeben", man "holt es sich" nicht einfach so. Hier muss immer im Einzelfall entschieden werden - in Abhängigkeit der berufl. Tätigkeit, der Beschwerden und so weiter.

Ich möchte der AP ihre Beschwerden nicht abreden und kann ihre Aufregung schon auch verstehen. Aber vielleicht sollte man nicht nur auf KK und MDK rumhacken sondern erstmal hinterfragen und wirklich überlegen, warum und weshalb. In der Regel ist es so, dass die KK Schwangere bei längerer Arbeitsunfähigkeit und dann auch noch Krankengeldbezug zum MDK bitten, um dort unabhängig prüfen zu lassen, ob wirklich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder ob hier vielleicht ein BV angezeigt ist. Die KK-Mitarbeiter sind keine Ärzte und können das nicht allein entscheiden, daher der MDK. Letztlich ist die KK daran interessiert, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden, um Krankengeld zu sparen. D.h. die KK wird hier eher unterstützend in Richtung BV wirken!

Wenn ein Arzt jemanden wirklich für au hält, wird er auch weiter krankschreiben. Wenn er unsicher ist und dann auch noch Anfragen von KK/MDK kommen, kommt er evtl ins Wanken, ob das alles so richtig ist und stellt keinen weiteren Schein aus. Dem Patienten gibt man dann lieber das Gefühl, dass die böse Kasse eine weitere Au nicht erlaubt anstatt selber zu sagen, dass es vielleicht doch nicht so weitergeht.

Naja, so KANN aber MUSS es nicht sein. Ich möchte auch keinem zunahe treten.

Dass die Wehen am Wehenschreiber nicht auftraten, kann Zufall sein. Ich kenne das auch; erst zieht es wie verrückt und dann ist alles ruhig... ch hatAllerdings kann es auch sein, dass es sich für dich wie Wehen anfühlt, dass es aber keine sind.

Wie auch immer, wenn deine Beschwerden so gravierend sind, dass die Schwangerschaft oder deine Gesundheit in irgendeiner Weise in Gefahr sind, so kannst du darauf vertrauen, dass du - wenn tatsächlich ein krankhafter Befund vorliegt, was hier m. E. nicht der Fall sein dürfte - weiter krankgeschrieben wirst ODER ein volles oder auch nur teilweises BV erhältst - nämlcih dann, wenn durch Ausübung der Tätigkeit, Gefahr für dich oder das Kind besteht, dies wäre bei vorzeitigen Wehen natürlich möglich.

So, wie gesagt, ich wollte keinem zunahe treten, wollte die Dinge aber auch nicht einfach so unkommentiert stehen lassen.

Dir, Jay1511, wünsche ich alles Gute! Und nicht vergessen: niemand bei MDK oder KK will dir was Böses.

 
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